Datenmenge Call for Paper
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Einsendeschluss verpasst
Der Einsendeschluss für Vortragsanmeldungen ist Samstag, der 3. April 2010. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, kann in Ausnahmefällen ein Verlängerung erfolgen. Bitte kontaktieren Sie bitte hierzu Frau Kirsten.Werner@dglr.de.
Ist mein Vortrag angenommen?
Für Vorträge mit Review erhalten Sie bis zum 01.02.2010 die Mitteilung, ob Ihr Beitrag angenommen wurde. VERLÄNGERUNG. Für Manuskripte mit Review gilt dann: Bis zum 7. März 2010 Abgabetermin Ihres Manuskripts zur Begutachtung (Vortragseignung). Bis zum 15. April 2010 erhalten Sie das Begutachtungsergebnis durch die Gutachter. Für Manuskripte ohne Review erhalten Sie bis zum 23.04.2010 die Mitteilung, ob Ihr Beitrag angenommen wurde. Bis zum 1. Juni 2010 müssen die Manuskripte eingesandt werden.
Hat mein Vortrag mit Review Überarbeitungsbedarf ?
Dann haben Sie hierfür bis zum 17. Mai 2010 Gelegenheit, Änderungen durchzuführen und einzureichen. Bis zum 1. Juni 2010 wird dann die Programmkommission über den überarbeiteten nachgereichten Vortrag entscheiden.
Wenn Ihr Vortrag mit Review durch unsere Programmkommission nicht angenommen wird, wird dieser mit Ihrem Einverständnis, Bestandteil des Kongressprogramms.
Jeder Autor erhält eine automatisch erstellte Bestätigung per EMail, wenn Änderungen an den Manuskripten erfolgen sind und diese erneut hochgeladen werden. Zur rechtzeitigen Einhaltung von Fristen geht Ihnen eine Erinnerungs-Email zu.
Wie kann ich Inhalte meines Vortrages vor und nach der Frist ändern?
Wenn Sie inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen durchführen wollen, so können Sie es bis zur Frist selbständig tun. Hierfür müssen Sie sich wie gewohnt mit Ihrem persönlichen Password einloggen und Ihr Dokument hochladen.
Bei Änderungen, die Sie nach der Einreichungsfrist vornehmen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Muss ich mich als Autor zusätzlich registieren?
Ja, jeder Autor hat sich mit seinem eingereichten Vortrag bereits verpflichtet, vorzutragen. Deshalb muss er auf der Seite -> Registrierung seine Kontaktdaten angeben und die Kongressgebühr bezahlen. (Die Möglichkeit der Registrierung erfolgt ab ca. Juni 2010).
Bitte geben Sie die Privat- oder Firmen-Rechnungsanschrift bitte immer deutlich an.
Autoren, Co-Autoren und Registrierungen
Autoren, deren Vortragsanmeldung von der Programmkommission akzeptiert wurde, müssen sich als Kongressteilnehmer registrieren lassen.
Autoren, an deren Manuskripten Co-Autoren beteiligt sind:
1. haben die Möglichkeit, anzukreuzen, ob er auch gleichzeitig Vortragender ist und 2. können ihre Co-Autoren namentlich benennen.
Grundsätzlich erscheint im vorläufigen Programm nur der Name des ersten Autors
Hält der Autor selber nicht den Vortrag sondern ein Vertreter, so ist der Vertreter namentlich zu registrieren und der eigentliche Autor namentlich zu benennen.
Ist der Autor registriert, hält aber nicht den Vortrag, weil er plötzlich verhindert ist, so ist die direkte Kontaktaufnahme mit der DGLR erforderlich. In diesem Fall sollte der Autor versuchen, einen Ersatzvortragenden zu finden.
Teilnehmergebühren für Vortragende/Autoren Kongressabsage des Autors: Was ist zu tun, wenn ich selber nicht vortragen kann?
Da die Finanzierung des Kongresses ausschließlich aus den Gebühren der Teilnehmer erfolgt sind diese, wie international üblich, auch von Sitzungsleitern und den Vortragenden, pro angenommenen Vortrag, zu entrichten. Mit Annahme des Vortrages durch die Programmkommission ist der Autor verpflichtet, diesen während des Kongresses zu präsentieren. Kann der Vortragende seinen Vortrag nicht selber halten so ist er dazu verpflichtet, eine Ersatzperson (z.B. Co-Autor oder einen wissenschaftlichen Referenten) zu finden und dies schnellstmöglich der DGLR mitzuteilen.
Stornierungen treffen nicht auf Autoren/Vortragende zu, deren Vorträge aufgrund einer Vortragsanmeldung Bestandteil des Kongressprogramms sind. Hier gelten die Bedingungen, die bei der Einreichung von Vorträgen akzeptiert wurden.
Hält ein Vortragender mehr als einen Vortrag, wir die Teilnahmegebühr pro Vortrag erhoben.
Bei der Anmeldung des Vortrags besteht die Möglichkeit anzukreuzen, ob der Autor auch gleichzeitig der Vortragende ist. Diese Angaben sind für das finale Kongressprogramm erforderlich.
Rechte am Manuskript/Veröffentlichung
Das Recht der Veröffentlichung des Manuskriptes geht mit der Einreichung unbefristet und unwiderruflich auf die DGLR über. Ausschließlich die DGLR bestimmt Ort, Zeit sowie Art und Weise der entgeltlichen oder unentgeltlichen Veröffentlichung der eingereichten Materialien. Zwei Jahre nach Beginn der Veranstaltung ist der Autor/Urheber des Skriptes wieder zur Veröffentlichung berechtigt. Beabsichtigt der Autor/Urheber eine Veröffentlichung vor Ablauf der genannten Frist, bedarf es der Zustimmung der DGLR. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht während der genannten Frist nicht.
Veröffentlichung
Für die Veröffentlichung ist es erforderlich, das Manuskript des Vortrages bzw. Poster im DIN-A-4-Format zu erstellen. Die eingereichten Manuskripte sollen 10 zweispaltig beschriebene DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Erstellung sowie Angaben über Dateiformate auf der Autorenseite. Für die elektronische Veröffentlichung sollten die Manuskripte im PDF/A Standard erstellt werden (ISO 19005-1). Dieser stellt sicher, dass Dokumente auch noch in vielen Jahren mit der dann aktuellen Software exakt visuell sichergestellt werden können. |